Liebe Musikfreunde,
mit der zum 29.06.2020 in Kraft tretende VO-CP
(Verordnung zur Änderung infektionsrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 26. Juni 2020)
können Veranstaltungen, zu denen je Veranstaltungstag und Veranstaltungsort in der Summe unter freiem Himmel, mit nicht mehr als 350 Personen und in geschlossenen Räumen mit nicht mehr als 150 Personen zu erwarten sind, stattfinden;
dabei sind Veranstaltungen mit mehr als 20 anwesenden Personen unter Angabe des Veranstalters der Ortspolizeibehörde zu melden.