Aktuelle Corona-Infos des BSM-Präsidenten

Corona Info des BSM - Präsidenten vom 20.10.2020

Liebe Musikfreunde, liebe Bundesvorstandsmitglieder,

in Ergänzung der Mail von gestern, darf ich Ihnen mitteilen, dass sich aus der VO der Gesundheitsministerin vom 17.10.2020 ergibt, dass Kontakte bei privaten Feiern und ähnlichen Veranstaltungen auf 10 Personen beschränkt sind. Bei Veranstaltungen unter freiem Himmel und in geschlossenen Räumen können bis zu 100 Personen unter Zugrundelegung eines geeigneten Hygienekonzeptes zugelassen werden. Im Übrigen ergibt sich aus der VO vom 16.10.2020, dass jede Veranstaltung von mehr als 20 Personen der Ortspolizeibehörde angezeigt werden muss. Diese kann die Veranstaltung unter Beachtung der geltenden Schutzbestimmungen erlauben.

Ohne eine solche Sondererlaubnis gilt:

Proben können mit bis zu 10 Personen durchgeführt werden, sofern diese in einem öffentlichen Raum stattfinden und der Mindestabstand eingehalten  werden und das Hygienekonzept umgesetzt werden kann.  Nach Auffassung des saarl. Städte- und Gemeindetages sind Proben in den Vereinen keine Veranstaltungen, sondern private Zusammenkünfte, so dass höchstens 10 Teilnehmer möglich sind.

Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass das Proben nur mit bis zu 10 Teilnehmern erlaubt ist, sofern der Mindestabstand eingehalten werden kann und das bereichsspezifische Hygienekonzept umgesetzt wird, es sei denn die örtlich zuständige Ortspolizeibehörde erlaubt Ausnahmen hiervon.

Mit musikalischem Gruß

Josef Petry

BSM-Präsident

Anlage

--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Corona Info des BSM - Präsidenten vom 19.10.2020

Liebe Musikfreunde, liebe Bundesvorstandsmitglieder,

die Entwicklung des Pandemieverlaufs hat dazu geführt, dass neue einschränkende Maßnahmen durch den Verordnungsgeber erlassen wurden, um die Pandemie einzudämmen.

So sind in der Verordnung vom 16. Oktober im § 13 besondere Regelungen bei regionalem Infektionsgeschehen vorgesehen, je nachdem ob die Anzahl der Neuinfektionen mit dem Virus innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen pro 100.000 Einwohnern in einem Landkreis oder im Regionalverband Saarbrücken festgelegte Grenzwerte übersteigt.

Ab einer Sieben-Tages-Inzidenz von 35 werden für private Feiern und ähnliche Zusammenkünfte die Teilnehmerzahl im öffentlichen Raum auf 25 Personen und im privaten Raum auf 15 Personen begrenzt und bei Veranstaltungen auf 500 unter freiem Himmel und 250 in geschlossenen Räumen begrenzt. Ausnahmen hiervon kann die Ortspolizeibehörde auf der Grundlage eines mit dem örtlich zuständigen Gesundheitsamt abgestimmten Hygienekonzepts zulassen. Ab einer Sieben-Tages-Inzidenz von 50 werden für private Feiern und ähnliche Zusammenkünfte die Teilnehmerzahl im öffentlichen Raum auf zehn und im privaten Raum auf zehn Personen aus höchstens zwei Haushalten oder aus dem familiären Bezugskreis begrenzt. Bei Veranstaltungen unter freiem Himmel und in geschlossenen Räumen wird die Teilnehmerzahl auf 100 Personen begrenzt; Ausnahmen hiervon kann die Ortspolizeibehörde auf der Grundlage eines mit dem örtlich zuständigen Gesundheitsamt abgestimmten Hygienekonzeptes zulassen.

Der gemeinsame Aufenthalt mehrerer Personen im öffentlichen Raum wird auf 10 Personen beschränkt. Weiter wird der Betrieb von Gaststätten in der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages sowie der Verkauf und die Abgabe von alkoholischen Getränken untersagt.

Die Mund-Nasen-Bedeckung gilt bei öffentlichen Veranstaltungen auch an einem festen Platz, in Gastronomiebetrieben auch für Gäste, die sich abseits ihres zugewiesenen Platzes aufhalten und während des Gottesdienstes ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Darüber hinaus kann die Landesregierung im Benehmen mit den zuständigen Kreispolizeibehörden durch Verordnung weitere Schutzmaßnahmen je nach der Eigenart und Auftreten des Infektionsgeschehens für den jeweiligen räumlichen Geltungsbereich treffen. Die in Frage kommenden Schutzmaßnahmen sind im Einzelnen unter § 13 Abs. 2 Ziff. 1 und 2 nachzulesen.

Mit Datum vom 17. Oktober hat das Gesundheitsministerium im Benehmen mit den übrigen Ministerien und den jeweiligen Kreispolizeibehörden Verordnungen hinsichtlich der Ausbreitung der Pandemie in den jeweiligen Landkreisen erlassen. Diese legen fest, dass

  1. die Teilnehmerzahl für private Feiern und ähnliche Zusammenkünfte im öffentlichen Raum auf zehn Personen innerhalb geschlossener Räume und in privaten Räumen auf zehn Personen aus höchstens zwei Hausständen oder aus dem familiären Umfeld begrenzt wird.
  2. die zulässige Teilnehmerzahl bei Veranstaltungen unter freiem Himmel und in geschlossenen Räumen auf 100 Personen begrenzt ist, wobei die Ortspolizeibehörde auf der Grundlage eines mit dem örtlich zuständigen Gesundheitsamt abgestimmten Hygienekonzeptes Ausnahmen machen kann.
  3. den Betreibern von Gaststätten der Betrieb ihres Gewerbes in der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages mit Ausnahme der Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen und alkoholfreien Getränken untersagt wird
  4. der Verkauf und die Abgabe von alkoholhaltigen Getränken in der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr untersagt wird
  5. der Kurs- Trainings- und Sportbetreib sowie der Betrieb von Tanzschulen nur bei Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf dem Sportgelände außerhalb des Trainings- und Wettkampfbetriebes aufgenommen werden darf und keine Nutzung von Gesellschafts- und Gemeinschaftsräumen erfolgen darf
  6. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung erweitert wird. Bei öffentlichen Veranstaltungen wird eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch an einem festen Platz angeordnet; in Gastronomiebetreiben ist das Tragen einer MNB auch außerhalb des festen Sitzplatzes erforderlich; während des Gottesdienstes ist eine MNB zu tragen.

 

Diese Verordnung ist am 18. Oktober um 20 Uhr in Kraft getreten und wird unverzüglich aufgehoben, soweit der jeweilige Grenzwert für einen Zeitraum von 5 aufeinanderfolgenden Tagen mit fallender Tendenz unterschritten wird.

 

Ich wünsche uns allen Durchhaltevermögen. Verlieren Sie nicht den Mut. Es wird auch wieder eine Zeit ohne Corona geben. Jedenfalls stimmen mich die Berichte über die Entwicklung wirksamer Impfstoffe optimistisch.

Josef Petry

BSM-Präsident

Zwei Anlagen