Lieber Musiker*innen,
in der am 13. Juli 2020 in Kraft tretenden VO-CP sind weitere Lockerungen der Infektionsschutzmaßnahmen vorgesehen (In der Anlage als Download) .
Bestehen bleiben die Regelung des Mindestabstandes, das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, die Regelung der Kontaktnachverfolgung und das Vorliegen eines Hygienekonzeptes.
Nunmehr können Veranstaltungen, zu denen je Veranstaltungstag und-ort in der Summe unter freiem Himmel nicht mehr als 500 Personen und in geschlossenen Räumen nicht mehr als 250 Personen zu erwarten sind, stattfinden, wobei wie bisher Veranstaltungen mit mehr als 20 anwesenden Personen der Ortspolizeibehörde zu melden sind. Zu den kulturellen Veranstaltungen gehört auch der insoweit erforderliche Probenbetrieb, wobei das entsprechende bereichsspezifische Hygienekonzept weiterhin zu beachten ist.
Viel Freude beim Musizieren auch unter den eingeschränkten Möglichkeiten wünscht
mit musikalischem Gruß
Josef Petry BSM Präsident
Bund Saarländischer Musikvereine e.V., Geschäftsstelle, Trierer Straße 14a, 66839 Schmelz, Tel.: 06887/87378, E-Mail: info@b-s-m.org
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