Wertungsspielordnung des Bundes Saarländischer Musikvereine (BSM)
für die Wertungsspiele der Jahre 2022 und 2023
Ziel
Allen jugendlichen und erwachsenen Musizierenden in Orchestern, Spielmannszügen, Fanfarenkorps und Spielgruppen soll Gelegenheit gegeben werden, ihre musikalische Reife von einer fachlich berufenen Jury prüfen zu lassen. Durch kritische Beurteilung und sachliche Beratung soll den Vortragenden geholfen werden, ihr Leistungsniveau zu halten und möglichst noch zu verbessern. Wertungsspiele sollten deshalb von allen Dirigentinnen und Dirigenten als wichtige Hilfe zu guten musikalischen Leistungen angesehen werden. Sie stellen eine Bestätigung der Schulungsarbeit dar. Wertungsspiele sind keine Wettbewerbe, sondern dienen der fachlichen Beratung und der Spiegelung des aktuellen Leistungsstandes.
Einteilung nach Besetzungen:
Blasmusik
a) Blasorchester in Harmoniebesetzung (Blech-, Holzbläser, Schlagzeug)
b) Bläserklassen
c) Sonstige Bläserbesetzungen (Fanfareorchester, Brass Band, Big Band, etc.)
Spielmannsmusik
a) Trommler- und Pfeiferkorps (Spielmannszüge) mit Querflöten jeglicher Art, großen und kleinen Trommeln aller Ausführungen, Pauken, Glockenspielen und Rhythmusinstrumenten
b) Fanfaren- und Hörnerkorps mit allen üblichen ventillosen Blasinstrumenten der Alt, Tenor- und Basslage, sowie in Kombination mit den unter b) genannten Instrumentengruppen
Sinfonie-/Kammerorchester
Organisation
Kategorien, Wahlpflichtwerke und Selbstwahlstücke
Die Teilnahme ist in den nach Schwierigkeitsgraden aufsteigenden Kategorien 1 bis 6 möglich, mit Ausnahme der Besetzung Blasmusik b (Bläserklasse). Hier treten alle Ensembles in einer Kategorie an.
Für die Kategorie 1 sowie für die Besetzungen „Blasmusik b, c“ „Spielmannsmusik a, b“ sowie „Sinfonie-/Kammerorchester“ sind keine Pflichtstücke vorgesehen. Hier werden zwei Selbstwahlstücke vorgetragen.
In der Besetzung „Blasmusik a“ ist in den Kategorien 2 bis 5 aus drei Werken eines als Wahlpflichtwerk auszuwählen. In der Kategorie 6 ist 1 Pflichtwerk vorgeschrieben. Zusätzlich ist ein Selbstwahlstück aus der entsprechenden oder der darüber liegenden Kategorie auszuwählen, das in der Selbstwahlliste Blasmusik der BDMV (einzusehen unter: www.bdmv-online.de) eingeordnet ist.
Dort nicht aufgeführte Werke sind dem Musikbeirat termingerecht zur Einstufung vorzulegen. Solche Kompositionen müssen spätestens 2 Monate vor dem Wertungsspiel bei der Geschäftsstelle des BSM eingereicht werden.
Kritikspiel
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, statt eines Wertungsspieles ein Kritikspiel zu absolvieren. In diesem Fall wird gänzlich auf eine Bepunktung durch die Jury verzichtet und es wird kein Prädikat benannt. Das teilnehmende Ensemble erhält eine Teilnahmebestätigung sowie eine fachliche Beratung durch die Jury.
Beim Kritikspiel entfällt das Pflichtstück. Somit können zwei Selbstwahlstücke vorgetragen werden.
Auftrittsfolge
Die Auftrittsfolge bestimmt der Bundesdirigent. Der äußere Rahmen und die Programmgestaltung müssen dem Charakter der Veranstaltung angemessen sein. Die Organisation vor Ort wird an einen ausrichtenden Musikkreis übertragen. Dieser Ausrichter ist für den störungsfreien Ablauf verantwortlich.
Vorlage von Noten
Mit der Anmeldung sind drei Partituren (falls nicht lieferbar Particelle oder Direktionsstimmen) vorzulegen. Wenn diese bei der Spielmannsmusik nicht vorhanden sind, können dort auch Einzelstimmen vorgelegt werden. Die Besetzungsliste muss in einfacher Ausfertigung vorgelegt werden.
Bewertung
Bewertung:
Jede am Wertungs- und Kritikspiel teilnehmende Gemeinschaft hat Anspruch auf eine kritische Beurteilung, die Hinweise und Ratschläge zur weiteren Leistungsverbesserung enthalten soll. Diese Beurteilung erfolgt im Rahmen eines Beratungsgesprächs sowie in schriftlicher Form.
Punkte (nur Wertungsspiel)
Die Bewertung erfolgt in allen Kategorien durch drei Juroren und bezieht sich auf die Kriterien:
- Intonation - Dynamik
- Klangbalance - Ton-und Klangqualität
- Stilempfinden/Interpretation
- Phrasierung/Artikulation
- Tempo
- Technische Ausführung
- Stückwahl im Verhältnis zum Orchester
- Rhythmische Ausführung/Zusammenspiel Pro Kriterium können maximal fünf Punkte vergeben werden. Die maximal zu erreichende Punktzahl beträgt somit 50 pro Juror und Werk. Die Punktzahl ergibt sich aus der Summe der Einzelergebnisse geteilt durch sechs (drei Juroren à zwei Werke). Es werden bis zu zwei Dezimalstellen ausgewiesen.
Punkteverteilung und Prädikate:
Prädikate / Punkte
mit hervorragendem Erfolg ab 43
mit sehr gutem Erfolg ab 35
mit gutem Erfolg ab 27
mit befriedigendem Erfolg ab 19
mit Erfolg ab 11
teilgenommen unter 11
Kritik
a) Urkunde
Jeder am Wertungsspiel teilnehmenden Gruppe wird bei der Bekanntgabe der Wertungsspielergebnisse am Ende des jeweiligen Wertungstages oder des Wertungswochenendes eine Urkunde überreicht, aus der das beim Wertungsspiel erreichte Prädikat (ohne Nennung der erreichten Punktzahl) zu ersehen ist. Auszeichnungen einzelner Personen dürfen nicht vorgenommen werden. Die Teilnehmer am Kritikspiel erhalten eine Teilnahmeurkunde.
b) Einzelkritiken
Nach dem Wertungsspiel hat der berichterstattende Juror die Einzelkritiken zeitnah in verschlossenem Umschlag an die BSM-Geschäftsstelle zu senden, die diese an die Teilnehmer weiterleitet. Dem Musikbeirat des BSM wird unter Voraussetzung größter Vertraulichkeit eine Kopie der Einzelkritiken für die fachliche Arbeit in seinem Bereich zur Verfügung gestellt.
c) Beratungsgespräch
Nach dem Wertungsvortrag findet ein Beratungsgespräch zwischen den Dirigenten und dem jeweiligen berichterstattenden Juror statt.
d) Gesamtbericht
Der Juryvorsitzende erstellt einen Gesamtbericht. In diesem sollen die Veranstaltungsorganisation, Auffälligkeiten sowie die Leistungsentwicklung über mehrere Wertungsspieljahre hinweg reflektiert werden.
Juroren
Juroren:
a) Eignung und Zulassung. Die Juroren müssen im Besitz eines gültigen Wertungsrichterpasses der BDMV sein. Ist dies nicht der Fall prüft der Bundesdirigent im Benehmen mit dem Musikbeirat deren Qualifikation.
b) Die Jury. Die Jury setzt sich aus drei Juroren zusammen, von denen einer den Vorsitz innehat. Der Juryvorsitzende wird bei der Vorbesprechung bestimmt. Er leitet die Juryberatungen und ist für die Erstellung des Gesamtberichtes verantwortlich.
c) Bestellung von Juroren. Die Bestellung der Juroren ist Aufgabe des BSM. Sechs Wochen vor der Veranstaltung sollen die Juroren dem Veranstaltungsträger benannt sein.
d) Honorare für die Juroren. Die Kosten für die Juroren übernimmt der BSM. Den Juroren werden Unterkunft, Tagegelder und Fahrtkosten erstattet. Für jede schriftliche Bewertung wird dem Juror ein Honorar gezahlt.
e) Sitzung der Juroren. Zu den Aufgaben der Juroren gehört deren Anwesenheit bei der Vorbesprechung, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchgeführt wird. Mitglieder des Bundesvorstandes, des Musikbeirates und Vorstandsmitglieder des ausrichtenden Musikkreises haben zu dieser Sitzung Zutritt. In dieser Sitzung werden letzte Einzelheiten für den ordnungsgemäßen Ablauf des Wertungsspiels festgelegt.
Durchführung des Wertungsspiels
Es ist Sorge zu tragen, dass genügend Räume zum Auspacken und Anspielen der Instrumente zur Verfügung stehen. Jedem Ensemble wird auf der Bühne eine Einspielzeit von maximal 20 Minuten gestattet. Ausschank ist während der Wertungsvorträge nicht gestattet. Der Öffentlichkeit ist Zutritt zu gewähren. Für die Jury ist in angemessener Entfernung von der Bühne ein möglichst leicht erhöhtes Podest mit Sitz- und Schreibgelegenheit einzurichten, das einen guten Überblick über das zu bewertende Ensemble gewährleistet. Der Jury werden nach Bedarf Hilfskräfte zur Berechnung und für Handreichungen zur Verfügung gestellt.
Anfechtbarkeit
Die Bewertung der Juroren ist nicht anfechtbar.